Frisch gereinigtes Treppenhaus mit Holzhandlauf und Wandleuchte, als weißes ArchitekturmodellKI-generierte Illustration

Reinigung in Heidelberg.

Treppenhaus, Büro, Praxis und Glas. Feste Teams, feste Tage und ein Nachweis mit Foto nach jedem Einsatz.

Kurz gesagt: ERSNO reinigt Treppenhäuser, Büros, Praxen und Glasflächen in Heidelberg und im Rhein-Neckar-Raum. Feste Teams kommen an festen Tagen, und nach jedem Einsatz bekommen Sie einen Nachweis mit Foto.

Ein fester Plan für Ihr Haus.

Beispiel für ein Mehrfamilienhaus mit Büro im Erdgeschoss. Ihren Plan legen wir beim Objekt-Check fest, mit festen Tagen und Uhrzeiten.

  1. Mo

    07:00TreppenhausStufen, Geländer, Briefkästenwöchentlich
  2. Di

    frei
  3. Mi

    19:00Büro im ErdgeschossArbeitsplätze, Küche, Sanitärwöchentlich
  4. Do

    07:00KellerabgangKellerflur und Fahrradraumalle 2 Wochen
  5. Fr

    08:00GlasEingangstür und Treppenhausfensteralle 4 Wochen

Nach jedem Termin: Checkliste, Fotos und Uhrzeit als Nachweis.

Was dazugehört.

  • Treppenhausreinigung

    Wöchentlich an einem festen Tag, auf Wunsch auch alle zwei Wochen. Stufen, Geländer, Briefkästen und Kellerabgang inklusive.

  • Büro- und Praxisreinigung

    Vor Arbeitsbeginn oder nach Feierabend, nach Ihrem Plan und, in Praxen, nach Ihrem Hygieneplan.

  • Glas- und Fensterreinigung

    Im festen Turnus oder einmalig, Rahmen und Fensterbänke eingeschlossen.

  • Grund- und Bauendreinigung

    Nach Renovierung, Umbau oder Auszug, damit die Räume wieder genutzt werden können.

Häufige Fragen.

Wie oft sollte ein Treppenhaus gereinigt werden?

In Mehrfamilienhäusern ist eine wöchentliche Reinigung üblich, bei wenig Verkehr reicht alle zwei Wochen. Den Turnus legen wir beim Objekt-Check gemeinsam fest.

Bringen Sie Geräte und Reinigungsmittel mit?

Ja. Geräte, Reinigungsmittel und Verbrauchsmaterial für die Reinigung bringen wir mit. Hygieneartikel wie Seife oder Papierhandtücher besprechen wir mit Ihnen.

Sind die Kosten auf die Mieter umlegbar?

Die Treppenhausreinigung zählt in der Regel zu den umlagefähigen Betriebskosten. Maßgeblich bleibt Ihr Mietvertrag.

Lassen Sie uns Ihr Objekt ansehen.

Nick Wildt, Ihr Ansprechpartner. Wir sprechen Deutsch und Russisch.

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